Lebenslagen
     Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz
          3. Nutztierhaltung

3.2. Futtermittel

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, das heißt Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität. Sichere Futtermittel sind eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz des Verbrauchers.

Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese in Deutschland unter Berücksichtigung möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht.

Überprüft werden:

  • der Gehalt an unerwünschten Stoffen
  • das eventuelle Vorkommen verbotener oder nicht mehr zugelassener Stoffe
  • die ordnungsgemäße Kennzeichnung
    (Sind alle Bestandteile enthalten und wurde der angegebene Gehalt an Stoffen eingehalten?)
  • der Anteil und die Qualität der angegebenen Bestandteile

Für unerwünschte Stoffe (z.B. Schwermetalle, Dioxine, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln) sind Höchstgehalte festgelegt, bei deren Einhaltung weder für die Tiere selbst noch für den Verbraucher von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht. Tiermehl, Abfälle oder Reste von Verpackungsmaterial sind Beispiele für verbotene Stoffe, die nicht in Futtermitteln enthalten sein dürfen.

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) listet unter der Überschrift "Weekly overview“ tagesaktuell Informationen zu Lebens- und Futtermitteln auf, die für den Verbraucher ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten. Das RASFF wurde von der Europäischen Kommission geschaffen, um Warnmeldungen aus sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterleiten zu können.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür zuständig, den Informationsfluss zwischen EU und den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden (in Baden-Württemberg ist es das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum) zu gewährleisten.

Neben den Futtermitteln selbst werden auch die Produktion von und der Umgang mit Futtermitteln in den Betrieben bis hin zur Fütterung überwacht (z.B. ob in einem Tierhaltungsbetrieb die notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten sind, um eine Verunreinigung von Futtermitteln zu vermeiden).

Überwacht werden

  • Herstellerbetriebe von Futtermitteln einschließlich von Zusatzstoffen und Vormischungen,
  • Mahl- und Mischanlagen,
  • Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben und
  • landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden.

Näheres zur Futtermittelkontrolle in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Weitere Informationen mit Hinweisen zu den Rechtsvorschriften zum Thema " Futtermittel" bietet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zuständig für die amtliche Futtermittelkontrolle in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.